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   OLG Frankfurt, 29.03.2006 - 4 U 136/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11128
OLG Frankfurt, 29.03.2006 - 4 U 136/04 (https://dejure.org/2006,11128)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2006 - 4 U 136/04 (https://dejure.org/2006,11128)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2006 - 4 U 136/04 (https://dejure.org/2006,11128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 634 BGB, § 634aF BGB, §§ 634 ff BGB, §§ 634ffaF BGB, § 640 BGB
    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Werkes; Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach altem Recht; private Fotos von Baumängeln als Beweisgrundlage

  • Judicialis

    BGB § 640

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 640
    Voraussetzungen der konkludenten Abnahme eines hergestellten Werkes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristsetzung und Beweissicherung: Vorsicht bei Mängelrechten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage auf Restwerklohn und Widerklage wegen mangelhafter Werkleistung an einem Hausgrundstück; Voraussetzungen einer angemessenen Fristsetzung zur Mangelbeseitigung; Beseitigung behaupteter Mängel ohne ausreichende Beweissicherung; Fälligkeit der Werklohnforderung und ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristsetzung und Beweissicherung: Vorsicht statt Nachsicht bei Mängelrechten! (IBR 2007, 1084)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2006 - 4 U 136/04
    Eine konkludente Abnahme setzt voraus, dass der Besteller das hergestellte Werk körperlich hinnimmt und zu erkennen gibt, dass er die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annimmt (st. Rspr., vgl. BGHZ 132, 96, 100).

    Eine konkludente Abnahme setzt voraus, dass der Besteller das hergestellte Werk körperlich hinnimmt und zu erkennen gibt, dass er die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annimmt (st. Rspr., vgl. BGHZ 132, 96, 100).

  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2006 - 4 U 136/04
    Dabei kann jedoch die erste feststellbare Nutzungshandlung allein noch nicht als Abnahme gewertet werden; es ist vielmehr eine gewisse Nutzungsdauer erforderlich, vor deren Ablauf die Billigung des Werkes richtigerweise nicht zu erwarten ist (BGH NJW 1985, 731, 732).

    Dabei kann jedoch die erste feststellbare Nutzungshandlung allein noch nicht als Abnahme gewertet werden; es ist vielmehr eine gewisse Nutzungsdauer erforderlich, vor deren Ablauf die Billigung des Werkes richtigerweise nicht zu erwarten ist (BGH NJW 1985, 731, 732).

  • OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06

    Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von

    Auch wenn der Auftragnehmer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Werkleistung über einen gewissen Zeitraum hinweg im Einzelfall zum Ausdruck bringen kann, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1984, VII ZR 377/83, zitiert nach [...], Tn 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2006, 4 U 136/04, zitiert nach [...], Tn 58; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, I-23 U 39/06, zitiert nach [...], Tn 46), kann der Umstand, dass die Klägerin die Lagerhallen nach den Nachbesserungsarbeiten nicht geräumt, sondern weiterhin für Lagerzwecke verwendet hat, nicht als konkludenter Ausdruck ihres Willens verstanden werden, die Nachbesserungsarbeiten als vertragsgerecht zu akzeptieren.
  • OLG Dresden, 24.02.2023 - 22 U 1499/22

    Ladenbauvertrag ist Werkvertrag!

    Dabei kann jedoch die erste feststellbare Nutzungshandlung allein noch nicht als Abnahme gewertet werden; es ist vielmehr eine gewisse Nutzungsdauer erforderlich, vor deren Ablauf die Billigung des Werkes richtigerweise nicht zu erwarten ist (BGH NJW 1985, 731, 732; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2006 - 4 U 136/04 -, Rn. 58, juris).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17

    Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten,

    Nicht vorgetragen hat die Beklagte zudem, wann die Kläger in das Haus eingezogen sind, dass sie das Haus jedenfalls über einen gewissen Zeitraum rügelos genutzt haben und dass das Haus ein im Wesentlichen funktionstüchtigem Werk darstellte (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage, § 640 Rn. 6, zu den Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme durch Ingebrauchnahme; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, juris Rn. 49, OLG Dresden, Urteil vom 30. Mai 2014 - 1 U 1899/13 -, juris Rn. 36, sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2006 - 4 U 136/04 -, juris Rn. 58).
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